Preispolitik
Mit Ausnahme seiner Tätigkeit als Berater, der nicht an der Abfassung einer notariellen Urkunde mitwirkt, und der Abfassung bestimmter Urkunden, die als "im freien Bereich" bezeichnet werden, unterliegen die meisten Tätigkeiten des Notars einer einzigen per Dekret festgelegten Gebühr. Der Preis für die Dienstleistungen des Notars ist daher unabhängig vom Kunden oder vom geografischen Gebiet gleich. Die Gebühr ist entweder fest oder proportional zu dem an der Transaktion beteiligten Kapital.
Das Gesetz Nr. 2015-990 vom 6. August 2015, die Dekrete Nr. 2016-230 vom 26. Februar 2016 und Nr. 2016-1369 vom 12. Oktober 2016 sowie die Erlasse vom 26. Februar 2016, 17. Oktober 2016, 28. Oktober 2016 und 28. Februar 2020 legen die regulierten Gebühren für Notare fest, die in das französische Handelsgesetzbuch aufgenommen werden.
I. Für Dienstleistungen, die nicht den gesetzlichen Tarifen unterliegen
Für Leistungen, die nicht den gesetzlichen Tarifen unterliegen, einschließlich Beratungsleistungen, wendet unsere Kanzlei einen Stundensatz von 300 € ohne MwSt. an oder kann auch ein Pauschalhonorar vorschlagen. Darüber hinaus beträgt das Honorar für den Entwurf eines Kaufvorvertrags 235 € ohne MwSt., außer in sehr komplexen Fällen.
II. Für die Tätigkeiten, die der per Dekret festgelegten Gebühr unterliegen
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die regulierten Tarife für Notare hat unsere Kanzlei beschlossen, die folgenden Nachlässe auf die Höhe ihrer Gebühren zu gewähren:
01. Inter vivos-Überweisungen
Spende, Spendenteilung und generationsübergreifende Spendenteilung
Artikel A. 444-67 : Schenkungen unter Lebenden (Nummern 16 bis 19 der Tabelle 5 im Anhang zu Artikel R. 444-3 des Handelsgesetzbuchs)
Artikel A. 444-68 : Schenkungsbeteiligung (Nummern 20 und 21 der Tabelle 5 im Anhang zu Artikel R. 444-3 des französischen Handelsgesetzbuchs)
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter 2.000.000 € | 0 % |
| Von €2.000.000 bis €10.000.000 | 10 % |
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
02. Gemeinsame Nutzung von Transaktionen
Artikel A. 444-121 : Freiwillige oder gerichtliche Teilung, mit oder ohne Liquidation einer Gemeinschaft, einer Erbschaft, einer Gesellschaft (außer Bauunternehmen) oder eines Vereins (Nummer 101 der Tabelle 5 im Anhang zu Artikel R. 444-3 des französischen Handelsgesetzbuchs)
Artikel A. 444-122 : Aufteilung des ungeteilten Vermögens (Nummer 102 der Tabelle 5 im Anhang zu Artikel R. 444-3 des französischen Handelsgesetzbuchs)
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter 2.000.000 € | 0 % |
| Von €2.000.000 bis €10.000.000 | 20 % |
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
03. Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien
Artikel R.444-10 I : Verkauf oder Übertragung in gegenseitigem Einvernehmen
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter 2.000.000 € | 0 % |
| Von €2.000.000 bis €10.000.000 | 20 % |
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
04. Transaktionen im Zusammenhang mit professioneller Finanzierung und Einnahmen
4.1 - Hypothekendarlehen zur Finanzierung einer beruflichen Tätigkeit, Hypothekenabtretung, Sicherungsübereignung und Bürgschaft
A.444-136 : Hypothekenabtretungsurkunde(n)
A.444-139 : Hypothekendarlehen zur Finanzierung einer beruflichen Tätigkeit
4.2 - Sonstige Darlehen und Finanzierungen
A.444-143 : Sonstige Darlehen und Finanzierungen
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter €10.000.000 | 0 % |
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
4.3 - Übertragung von Finanzierungsleasingverträgen
Artikel A.444-132 : Übertragung von Finanzierungsleasingverträgen
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter €5.000.000 | 0 % |
| Von €5.000.000 bis €20.000.000 | 20 % |
| Über €20.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
4.4 - Urkunde mit Quittung(en)
A.444-161 : Quittungen
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter €5.000.000 | 0 % |
| Von €5.000.000 bis €20.000.000 | 20 % |
| Über €20.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
4.5 - Fristverlängerung
Artikel A. 444-168 : Verlängerung der Fristen
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
4.6 - Abtretung einer Schuld oder Forderung
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
05. Andere Taten
Für alle oben nicht erwähnten Verträge (mit Ausnahme des Immobilienleasings, für das kein Nachlass gewährt wird), die in den Anwendungsbereich der Artikel R.444-10 und A.444-174 des französischen Handelsgesetzbuchs über Nachlässe fallen, gelten folgende Nachlasssätze:
| Grundbetragsspanne | Abzinsungssatz für die entsprechende Spanne |
|---|---|
| Unter €5.000.000 | 0 % |
| Von €5.000.000 bis €10.000.000 | 20 % |
| Über €10.000.000 | 40 % (gesetzlich zulässiger Höchstrabatt) |
Kontakt
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Jérôme Poltorak
Gründer
jerome.poltorak@notaires.fr
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